| 2. |
Verbindlichkeiten von Angeboten und Vertragsabschluß |
| 2.1 |
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns vor, bei Preisänderungen unserer Lieferanten das Angebot zu berichtigen sowie bei Nichtlieferbarkeit des Produktes das Angebot zurückzunehmen. |
| 2.2 |
Ein Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung des Kunden von Müller Elektrotechnik GmbH schriftlich bestätigt wird. |
| 2.3 |
Von Angaben, die in zu unserem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. gemacht werden, kann im Hinblick auf deren Maß- und Gewichtsgenauigkeit sowie hinsichtlich der Leistungsdaten abgewichen werden, wenn und soweit entsprechende Änderungen oder Abweichungen technisch bedingt sind oder - ohne den Auftragsumfang auszuweiten - der Verbesserung des Liefergegenstandes zu Gunsten des Kunden dienen. |
| 3. |
Preise |
| 3.1 |
Maßgeblich sind allein die in der Müller Elektrotechnik GmbH Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart, alle Nebenkosten, Porto, Fracht, Versicherung, Zustellgebühren oder Kosten für Aufstellung und Inbetriebnahme. |
| 3.2 |
Wir behalten uns vor, bei Aufträgen unter einem Wert von EUR 50,- einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 12,50 zu berechnen. |
| 3.3 |
Nichtvorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen Müller Elektrotechnik GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. |
| 4. |
Zahlungsbedingungen |
| 4.1 |
Zahlungsziel ist 14 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Neukunden oder in besonderen Fällen können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Wechsel nimmt Müller Elektrotechnik GmbH nicht an, Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. |
| 4.2 |
Bei Aufträgen mit einem Wert über EUR 50.000 und in jedem Fall bei Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung, 60% bei Lieferung, 10% 30 Tage nach Lieferung, jeweils rein netto ohne Abzug fällig. |
| 4.3 |
Reparaturen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. |
| 4.4 |
Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. |
| 4.5 |
Mit Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatums kommt der Kunde in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde Müller Elektrotechnik GmbH Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. |
| 5. |
Eigentumsvorbehalt |
| 5.1 |
Die gelieferte Ware bliebt Eigentum von Müller Elektrotechnik GmbH bis zur Erfüllung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Waren, an der Müller Elektrotechnik GmbH (Mit) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. |
| 5.2 |
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an Müller Elektrotechnik GmbH ab. Müller Elektrotechnik GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an Müller Elektrotechnik GmbH abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungs- ermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtigungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. |
| 5.3 |
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Müller Elektrotechnik GmbH hingewiesen und Müller Elektrotechnik GmbH unverzüglich benachrichtigt. |
| 5.4 |
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Müller Elektrotechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Müller Elektrotechnik GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. |
| 6. |
Liefer- und Leistungszeit |
| 6.1 |
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Fristen beginnen mit Vertragsabschluß, bei Zustandekommen des Vertrages durch Auftragsbestätigung von Müller Elektrotechnik GmbH mit deren Datum, jedoch nicht bevor der Kunde etwa von ihm zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen und/oder Sicherheiten beigebracht hat und nicht bevor eine etwa vereinbarte Anzahlung geleistet ist. |
| 6.2 |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Müller Elektrotechnik die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören Streik, Aussperrung, nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, insbesondere Exportquoten, Nichterfüllung durch Lieferanten von Müller Elektrotechnik GmbH oder deren Unterlieferanten - hat Müller Elektrotechnik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Müller Elektrotechnik GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. |
| 6.3 |
Wenn eine durch solche Umstände bedingte Behinderung länger als drei Monate dauert, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Müller Elektrotechnik GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzsprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Müller Elektrotechnik GmbH nur berufen, wenn Müller Elektrotechnik GmbH sie dem Kunden angezeigt hat. |
| 6.4 |
Die von Müller Elektrotechnik GmbH gesetzlich zustehende Nachfrist wird bereits jetzt auf mindestens vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Müller Elektrotechnik GmbH beginnt. Sofern Müller Elektrotechnik GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, kann der Kunde Schadenersatz wegen Verzugs maximal in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Bezug betroffenen Lieferungen und Leistungen beanspruchen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ebenso wie die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Müller Elektrotechnik GmbH. |
| 6.5 |
Müller Elektrotechnik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. |
| 6.6 |
Für gelieferte Ware können Handelsbeschränkungen, insbesondere Ausfuhrverbote, nach nationalen und internationalen Bestimmungen bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Bestimmungen, auch solche des Ursprunglandes, zu beachten. |
| 8. |
Gewährleistung |
| 8.1 |
Müller Elektrotechnik GmbH gewährleistet, daß Ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung. |
| 8.2 |
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden Des Lieferers zurückzuführen sind. |
| 8.3 |
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes der Müller Elektrotechnik GmbH schriftlich mitzuteilen. |
| 8.4 |
Bei berechtigten Mängelrügen wird Müller Elektrotechnik GmbH zu r Durchführung der Gewährleistung nach Ihrer Wahl den fehlerhaften Liefergegenstand entweder unentgeltlich ausbessern oder Ersatz liefern. Müller Elektrotechnik GmbH kann verlangen, daß der fehlerhafte Liefergegenstand bzw. das fehlerhafte Teil zwecks Reparatur oder Austausch auf Kosten des Kunden an Müller Elektrotechnik GmbH geschickt wird. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Müller Elektrotechnik GmbH über. |
| 8.5 |
Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. |
| 8.6 |
Eine Haftung für normale Abnutzung oder Verschleiß ist ausgeschlossen. |
| 8.7 |
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Liefergegenstände und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche, jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen - sofern solche ausdrücklich abgegeben wurden -, die den Kunden gegen Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. |